Autor Thema: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?  (Gelesen 5305 mal)

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Offline Uli

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Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« am: 03. Oktober 2018, 10:18:43 »
Liebe Barchettisti,

mal eine zunächst nur ganz theoretische technische Frage (und BITTE keine überflüssigen Off-Topic-Kommentare!!):

Den Cut-Off veranlasst ja die ECU. - Kommt man da dran? Also könnte man den abschalten? (Ich habe dafür bisher keine Angaben oder Möglichkeiten im ECUScan gefunden.)
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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2018, 10:22:18 »
Liebe Barchettisti,

mal eine zunächst nur ganz theoretische technische Frage (und BITTE keine überflüssigen Off-Topic-Kommentare!!):

Den Cut-Off veranlasst ja die ECU. - Kommt man da dran? Also könnte man den abschalten? (Ich habe dafür bisher keine Angaben oder Möglichkeiten im ECUScan gefunden.)

selber eher weniger. dann müsste ich die ecu an denjenigen schicken der für uns schon die wegfahrsperre eliminiert hat

Offline Uli

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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #2 am: 03. Oktober 2018, 13:44:11 »
Oha, das ist ja dann ein tieferer Eingriff.

Was kostet sowas ca.?
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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #3 am: 03. Oktober 2018, 14:07:58 »
Oha, das ist ja dann ein tieferer Eingriff.

Was kostet sowas ca.?

geht die b denn in den begrenzer?  muss ich rücksprache halten... gäbe auch noch andere möglichkeiten - besprechen wir aber unter drei augen

Offline Uli

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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #4 am: 03. Oktober 2018, 14:40:31 »
Nee, sehr selten - aber, wie geschrieben, erst mal eher theoretisch.

Max. Drehzahl (7.150 rpm) sind rechnerisch rund 237 km/h - die "Schallgrenze" 240 km/h sollten also drin sein.

DREI Augen? Hast du's an einem Auge??  :shock:  :P
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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #5 am: 03. Oktober 2018, 14:50:21 »
Nee, sehr selten - aber, wie geschrieben, erst mal eher theoretisch.

Max. Drehzahl (7.150 rpm) sind rechnerisch rund 237 km/h - die "Schallgrenze" 240 km/h sollten also drin sein.

DREI Augen? Hast du's an einem Auge??  :shock:  :P

die gelbe ging bei diesem tempo in den begrenzer - dort habe ich den begrenzer nach oben gesetzt. die hat aber wie du weisst ne andere ecu bei der ich in alle parameter zugriff habe. bei den hitachi bin ich noch beim suchen der software, deshalb müsste man es wie gesagt an den anderen schicken

Offline Uli

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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #6 am: 03. Oktober 2018, 15:27:15 »
Ok - können wir ja morgen mal drüber quatschen! ;-)
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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #7 am: 03. Oktober 2018, 22:56:50 »
selber eher weniger. dann müsste ich die ecu an denjenigen schicken der für uns schon die wegfahrsperre eliminiert hat

ich hoffe hier wird sich nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zum Diebstahlschutz bezogen. Ist zwar OT aber ich denke an der Stelle macht es Sinn zu erwähnen, dass man wegen sowas mit Verwarngeld, Mängelanzeige, eingeschränkter Haftung im Versicherungsfall und auch hinderliche Kommentare beim ordentlichen TÜV rechnen kann.

https://www.bussgeldkatalog.org/elektronische-wegfahrsperre/

omafits

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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #8 am: 04. Oktober 2018, 00:23:07 »
Na ja 10€ ist ja human .
Möchte mal wissen wie sie das prüfen wollen? :lol:
Führerschein, Fahrzeugschein, und bitte lesen sie das Steuerteil aus  :lol:
Und wer die B klaut, bringt sie entweder 1 stunde später wider oder steckt sie an  :lol:
Im ernst, wenn geklaut wird ,
1  geschlachtet
2  bissel fahren dann ab in den Kanal
3 Fahren und anzünden
Denke nicht das da die Versicherung nach der WFS schaut, die zahlen 2500 und gut  :lol:

Offline sualk

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Re: Drehzahlbegrenzer (Cut-Off) abschalten?
« Antwort #9 am: 04. Oktober 2018, 06:55:36 »
ich hoffe hier wird sich nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zum Diebstahlschutz bezogen. Ist zwar OT aber ich denke an der Stelle macht es Sinn zu erwähnen, dass man wegen sowas mit Verwarngeld, Mängelanzeige, eingeschränkter Haftung im Versicherungsfall und auch hinderliche Kommentare beim ordentlichen TÜV rechnen kann.

https://www.bussgeldkatalog.org/elektronische-wegfahrsperre/

die steuergeräte werden von der wegfahrsperre her nur gelöscht um sie als ersatzteil einsetzen zu können. selbstverständlich werden sie im neu verbauten fahrzeug neu angelernt. ich werde sicher nicht den diebstahlschutz entfernen.
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2018, 07:06:36 von sualk »