Autor Thema: Handschuhfach statt Airbag  (Gelesen 5964 mal)

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Offline Uli

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Re: Handschuhfach statt Airbag
« Antwort #10 am: 27. Juli 2018, 13:44:20 »
Das mit den Zitaten habe ich wohl noch nicht so richtig verstanden.
Einfach darauf achten, dass dein eigener Beitrag hinter dem "[/quote]" steht!
DSM-STEP-5 '98 grigio steel 260.000 km + DSM-STEP-5 '97 giallo ginestra 160.000 km - (Details: Barchetta-Blog.de)

Offline Ralf A.

Re: Handschuhfach statt Airbag
« Antwort #11 am: 07. September 2018, 19:36:12 »
Richtig ist, dass der selbständige Ausbau des Airbags zu rechtlichen Problemen führt.

Aber man kann schon in vielen Fällen den Airbag ausbauen und dies vom Tüv eintragen lassen. Am einfachsten geht das, wenn der Airbag eine Option war, und es deshalb eine Typenzulassung ohne Airbag besteht.

Mein Tipp:
Wer das vorhat, sollte sich am besten direkt an den Tüv wenden, bevor er sich durch etliche (vielleicht falsche) Forumsmeinungen im Internet durchquält.

Gruß Ralf

Offline piccolino

Re: Handschuhfach statt Airbag
« Antwort #12 am: 01. März 2019, 10:36:42 »
Sorry, dass ich dieses Thema noch mal hervor hole.

Meine Frage hierzu betrifft das Problem von der anderen Seite.
Ich habe - die ganz alten Mitglieder kennen das Auto vielleicht noch - eine Barchetta Bauj. 4.95. ohne Beifahrerairbag.
Ich habe vor vielen Jahren das Amaturbrett und div. andere Teile farblich verändert.
Vor einigen Jahren habe ich mit eine"Inneneinrichtung" der Bar. in Rot zugelegt.. um irgendwann mal, das Amaturenbrett und die anderen Teile damit zu ersetzten. Nach dem Kauf - ich war wohl mal wieder zu schnell - habe ich festgestellt, dass ich eine "Inneneinrichtung" mit Beifahrerairbag gekauft haben.
Ok, ich könnte den Airbag weglassen und mir ein Handschufach in Rot zulegen, aber ich überlege, ob ich nicht den Airbag einbauen (lassen) soll.
Frage: Hat jemand mit so was schon Erfahrung und was sagt - sofern man ihn fragt - der Technische Überwachungsverein dazu??
Danke schon mal.
Belgisches Wohnzimmer

Edelfisch

  • Gast
Re: Handschuhfach statt Airbag
« Antwort #13 am: 01. März 2019, 11:19:02 »
Hallo zusammen,
falls es in diesem Zusammenhang interessiert:
https://autohub.de/news/bundesrat-kippt-%C2%A7-21-stvzo-monopol-einzelabnahme-und-vollgutachten-duerfen-jetzt-alle
Das §21 Monopol des TÜV ist Geschichte; man darf jetzt zum Gutachter seiner Wahl gehen.

Viele Grüße
Thomas